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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Stockach

Ein barrierefreier Zugang zum Fahrstuhl befindet sich auf der Vorderseite des Gebäudes.


Amtsgericht Stockach
Tuttlinger Str. 8
78333 Stockach

Weitere Informationen
Tel.: 07771/9382-0
Fax: 07771/9382-40



Wichtiger Hinweis:

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Diese Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgen.

Im Übrigen können Prozesserklärungen auch als elektronisches Dokument abgegeben werden. Wie sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Kontaktaufnahme per E-Mail
 
Wichtiger Hinweis zum E-Mail-Verkehr in Rechtssachen:

Mittels einfacher E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Dokumente bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg eingereicht werden. Aufgrund einer Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Konstanz werden solche E-Mails grundsätzlich nicht ausgedruckt und entfalten daher keine Wirksamkeit als Schriftsatz zu einem gerichtlichen Verfahren.

Elektronischer Rechtsverkehr:
Der elektronische Rechtsverkehr zum Amtsgericht Stockach gem. § 130a ZPO, § 14 FamFG und § 32a StPO ist eröffnet. Es sind aber nur bestimmte Übermittlungswege zugelassen. Hierzu gehören u.a. die signierte und absenderbestätigte DE-Mail und qualifiziert elektronisch signierte Nachrichten über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Nähere Einzelheiten, wie Sie bei Gericht wirksam Schriftsätze elektronisch einreichen, finden Sie unter www.ejustice-bw.de .

Herkömmliche Übermittlungswege:
Als Bürger können Sie weiterhin verfahrensbezogene Dokumente auch mit der Post (Tuttlinger Straße 8, 78333 Stockach) oder per Telefax (07771-938240) einreichen. Sogenannte „professionelle Einreicher“ (wie Rechtsanwälte, Behörden u.ä.) müssen in bestimmten Verfahrensarten ab dem 01.01.2022 die für elektronische Dokumente vorgesehenen Übermittlungswege nutzen (§§ 130d ZPO, 14b FamFG, 32d StPO). 

Ich habe diesen Hinweis gelesen und möchte jetzt eine E-Mail an die Poststelle schreiben.

Informationen zur Mitteilungsverordnung:

Hinweise zur Mitteilungsverordnung können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.

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